Beschlussvorlage - 01/BV/167/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Der Landwirtschaftsbetrieb Rienitz hat der Stadt Altentreptow eine Spendenzuwendung

zur Gestaltung Klosterberg historischer Standort – ehemalige Klosterkirche in Höhe von 2.500,00 € angeboten.

 

Entsprechend § 44 der Kommunalverfassung M-V ist der Kreis der einwerbungs- und

annahmeberechtigen Personen festgelegt. Da in der Hauptsatzung erst mit heutiger Sitzung

eine Festlegung zur Delegierung der Wertgrenze erfolgt, obliegt die Zustimmung der

Annahme dieser Spendensumme der Stadtvertretersitzung.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertreter beschließen die Annahme der Spendensumme in Höhe von 2.500,000 €

für die Zweckbindung Gestaltung Klosterberg historischer Standort – Klosterkirche.

 

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