Beschlussvorlage - 01/BV/165/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Für die Sanierung und den Erweiterungsbau am Gymnasium mit Regionaler Schule (KGS) Altentreptow, Pestalozzistraße 1, wurden Mittel aus dem Konjunkturpaket II bewilligt.

In den Haushaltsplänen 2009, 2010 und 2011 waren Gesamtausgaben in Höhe von

1.700.000,00 € veranschlagt.

Der überwiegende Teil der Schlussrechnungen liegt vor, so dass momentan ersichtlich ist, dass eine Mehrausgabe von ca. 55.000,00 € zu decken ist.

Die Mehrausgabe resultiert unter anderem aus der teilweisen Erneuerung der Regenwasserleitung am Hauptgebäude. Erst im Zuge der Dachklempnerarbeiten wurde ersichtlich, dass das alte Leitungsnetz nur noch eingeschränkt funktionstüchtig ist und zu erneuern war.

 

Die Mehrausgaben in Höhe von ca. 55.000,00 € können durch eine außerplanmäßige Einnahme in der Haushaltsstelle 01- 2300. 3300 (Gymnasium/ KGS Pestalozzistraße-

Haus I/ Anteilsfinanzierung aus Rückfluss WDG mbH) und durch eine Minderausgabe in der Haushaltsstelle 01- 2300. 9350 (Gymnasium/ KGS Pestalozzistraße- Haus I/ Erwerb von beweglichem Grundvermögen) gedeckt werden.

 

Momentan wird durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und das

Innenministerium M- V der Antrag der Stadt Altentreptow auf Bereitstellung zusätzlicher Mittel aus dem Konjunkturpaket II geprüft, so dass sich die Gesamtsumme der überplanmäßigen Ausgabe verringern kann.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle

01- 2300. 9601 (Gymnasium/ KGS Pestalozzistraße- Haus I/ Sanierung Gebäude) in Höhe von ca. 55.000,00 € durch eine außerplanmäßige Einnahme in der Haushaltsstelle

01- 2300. 3300 (Gymnasium/ KGS Pestalozzistraße- Haus I/ Anteilsfinanzierung aus Rückfluss WDG) und durch eine Minderausgabe in der Haushaltsstelle 01- 2300. 9350 (Gymnasium/ KGS Pestalozzistraße- Haus I/ Erwerb von beweglichem Grundvermögen) zu decken.

Der Beschluss wird unter Vorbehalt gefasst, da der Änderungsbescheid zum Bewilligungsbescheid des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte noch nicht vorliegt.

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