Beschlussvorlage - 01/BV/162/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Entsprechend § 44 Gesetz über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften M-V (Ablösegesetz vom 13. Juli 2011) – Absatz (4)

darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter

eingeworben werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindever-tretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens

1000 € überschritten wird.

Seit Beginn des Jahres 2010 hat die Bürgermeisterin in Abstimmung mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und dem Landesamt für innere Verwaltung die Zusammen-hänge mit den Sammelgrabstätten auf dem Altentreptower Friedhof erkundet. In Abstimmung mit dem Hauptausschuss und unter Mitwirkung von Angehörigen der dort in den letzten Kriegstagen bestatteten Opfer ist das Bedürfnis gewachsen, zum Gedenken ein Mahnmal

zu errichten. Die Spendenbereitschaft dazu war vielfältig.

Eine Annahme der Spendenmittel sollte aber erst erfolgen, wenn das Vorhaben zur Errichtung des Mahnmals umgesetzt wird.

Da sich mit dem o. g. Gesetz die Rechtslage zur Annahme von Spenden verändert hat, hat die Bürgermeisterin die Sachlage mit der Rechtsaufsicht des Landkreises und mit dem Innenministerium besprochen. In diesem besonderen Fall handelt es sich um einen Grenzfall, in dem der Zeitraum des Einwerbens und der  Annahme der Spenden durch eine geänderte Gesetzeslage gekennzeichnet ist.

Das ist Grund genug, die Stadtvertretung über den Gesamtumfang des Spendenaufkommens in Höhe von 6.917,31 € zu informieren (siehe beiliegende Auflistung).

In einem jährlich zu erstellenden Bericht werden die Rechtsaufsichtsbehörde sowie auch die Öffentlichkeit im Rahmen der Jahresrechnung 2011 informiert.

 

Beschluss:

Die Stadtvertreter beschließen und bestätigen, dass sie von der Bürgermeisterin umfänglich und angemessen über das Verfahren zur Einwerbung und Annahme der Spenden  für die Finanzierung des am Volkstrauertag, 13.11.2011, eingeweihten Mahnmals Sammelgrabstätte für die Opfer von Krieg und Gewalt auf dem städtischen Friedhof Altentreptow informiert wurden.

 

Anlage

Auflistung Spenden

 

 

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Beschlussvorschlag

 

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