Beschlussvorlage - 01/BV/160/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Ernennungsurkunde zur hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow für Frau Sybille Kempf vom 04.06.2003 sieht eine Amtszeit von 9 Jahren bis zum 29.08.2012 vor. Auf der Grundlage des § 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V wird der Wahltag zur Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung bestimmt und darf frühestens 6 Monate und spätestens 2 Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden. Daraus ergibt sich eine Zeitspanne vom 28.02.2012 bis zum 28.06.2012.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung bestimmt den Tag der Hauptwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister/ zur hauptamtlichen Bürgermeisterin auf den 22.04.2012 und den Tag der Stichwahl auf den 06.05.2012.

 

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