Beschlussvorlage - 39/BV/062/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben hat unter der Haushaltsstelle 4542.672 “Tagespflege“ 8.400 € in den Haushalt 2011 eingestellt.

Zum Zeitpunkt der Planung war nicht bekannt, dass sich der Anteil der Gemeinde an den Tagespflegekosten durch die Verringerung der Landes- und Kreismittel erhöhen wird.  Geplant wurde mit 7 Kindern, die die Tagespflege besuchen. Zeitweise haben mehr als 7 Kinder die Tagespflege in Anspruch genommen.  Insgesamt werden 11.168,16 € für die Tagespflege benötigt. Die für Dezember 2011 zu zahlende Summe in Höhe von 1.051,71 € ist hierin berücksichtigt. Somit ergibt sich eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.768,16 €. Die Deckung ist möglich durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 9000.8320 (Kreisumlage).

Die Gemeindevertretung ist für den Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe zuständig, da die Bürgermeisterin gemäß § 6 Abs.2 Nr.2 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben nur Entscheidungen bei überplanmäßigen Ausgaben unterhalb der Wertgrenze von 10% der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 250,00 € treffen kann.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt die überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 4542.672 (Tagespflege) in Höhe von 2.768,16 € aus Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 9000.83200 (Kreisumlage) zu decken.

 

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