Beschlussvorlage - 39/BV/060/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Groß Teetzleben hat für die Unterbringung von Fundtieren in den Haushalt 2011 300,00 € eingestellt.

Bis dato musste die Gemeinde für die Unterbringung von Fundtieren 1.610,86 € aufbringen, so dass eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.310,86 € gedeckt werden muss.

 

Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle „Unterbringung  Fundtiere“ (HH- Stelle 39- 1100.5900) in Höhe von 1.310,86 € kann durch eine Minderausgabe in der Haushaltsstelle „Kreisumlage“ (HH- Stelle 39- 9000.8320) gedeckt werden.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben entscheidet der Bürgermeister bei überplanmäßigen Ausgaben unterhalb der Wertgrenze von 10% der betreffenden Haushaltsstelle (hier = 30,00 €), jedoch nicht mehr als 250,00 €, so dass die Gemeindevertretung für den Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe zuständig ist.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle „Unterbringung Fundtiere“ (HH- Stelle 39- 1100.5900) in Höhe von 1.310,86 € mit Minderausgaben in der Haushaltsstelle „Kreisumlage“ (HH- Stelle 39- 9000.8320) zu decken.

 

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