Beschlussvorlage - 01/BV/159/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Sach- und Rechtslage wurde in der Vorlage Nr. 01/BV/151/2011 dargelegt.

 

Entsprechend § 35 Abs. 2 letzter Satz Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

sind Dringlichkeitsentscheidungen des Hauptausschusses nachträglich durch die

Stadtvertretung zu genehmigen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertreter genehmigen die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses

vom 01.11.2011 – Vorlagen Nr. 01/BV/151/2011.

 

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Anlagen

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