Beschlussvorlage - 01/BV/154/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

In einer Mitteilungsvorlage vom 23.08.2011 wurden der Hauptausschuss der Stadtvertretung und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung umfassend darüber informiert, dass die Verwaltung vorschlägt, den bestehenden Flächennutzungsplan (FNP) vom 16.06.1999 umfassend zu ändern.

Als Begründung wurde ausgeführt, dass der bestehende Flächennutzungsplan seine städtebauliche Leitfunktion -in einem umfassenden Bodennutzungskonzept, die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde zu bündeln- nicht mehr ausreichend erfüllen kann. Beide Ausschüsse nahmen die Mitteilung und die Begründung zur Kenntnis und bestätigten das Ziel, ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines umfassend geänderten Flächennutzungsplanes durchzuführen.     

Am 15. Juni 2011 ist das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS) in Kraft getreten. Die Darstellungen im FNP der Stadt sind den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.

 

- Seit 1999 wurde der Flächennutzungsplan mehrfach punktuell geändert.   

  Das Gesamtkonzept des Planes für das Gemeindegebiet bleibt weiterhin stimmig, wenn  diese

  umfassende Änderung erfolgt.

- Um der wachsenden Bedeutung des Umweltschutzes gerecht zu werden, hat die Stadt 2008 einen

   Landschaftsplan erarbeiten lassen. Seine Ziele werden bei der Erarbeitung des FNP berücksichtigt.

- Der Plan, ist auf der Grundlage der Aufgabenstellung aus der Mitteilungsvorlage vom August  

  2011, zu erarbeiten.                                                                   

 

In einer umfassenden Untersuchung haben der Planer und die Verwaltung zu prüfen und der Stadtvertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, welche Bedürfnisse und Ausgangsbedingungen zu neuen Darstellungen in Teilflächen des Stadtgebietes im Rahmen der 5. Änderung des FNP führen (siehe im Einzelnen dazu die Anlage zum Aufstellungs-beschluss).

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt, dass die Darstellungen des am 16.06.1999 wirksam gewordenen FNP überprüft und soweit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 des BauGB erforderlich geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden. Der Änderungsbereich betrifft, die in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellten Gebiete.

 

2.      Der Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des FNP ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB); die Stadtvertretung wird beauftragt, die Plananzeige durchzuführen.

 

3.      Gemäß Anlage zum Aufstellungsbeschluss ist der Vorentwurf der 5. Änderung des FNP der Stadt auszuarbeiten.

Zu berücksichtigen sind die vorliegenden umweltbezogenen Informationen

-          das regionale Raumentwicklungsprogramm vom 15.06.2011

-          der Landschaftsplan vom 30.10.2010

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Altentreptow zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Information dahingehend fest, dass die Bestandsaufnahmen und Bewertungen aus dem Landschaftsplan im erforderlichen  Umfang heranzuziehen sind.

 

4.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Vorentwurfs die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen.

 

5.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB ist durch ihre Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung zum Vorentwurf zu sichern.

 

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Anlagen

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