Beschlussvorlage - 01/BV/122/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung der Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Furth, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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06.09.2011
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Bereit
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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07.12.2011
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Sachverhalt
Die Jahresrechnung der Stadt Altentreptow wurde gemäß § 61 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 aufgestellt.
Sie schließt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben von 13.594.082,47 .
In den bereinigten Solleinnahmen ist ein Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 434.215,86 enthalten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat entsprechend § 36 (2) der Kommunalverfassung vom 08. Juni 2004 in Verbindung mit der Hauptsatzung die Jahresrechnung zu prüfen. Diese Prüfung wurde am 08.11.2011 vorgenommen.
