Beschlussvorlage - 01/013/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss-Nr. 29/307/93 hat die Stadtvertretung am 13.05.1993 die

Stadtgestalterhaltungssatzung beschlossen. In den §§ 2 und 3 dieser Satzung ist festgelegt, dass der Abbruch von baulichen Anlagen im Sanierungsgebiet der Genehmigung durch die Stadtvertretung bedarf.

 

Das zweigeschossige seit  November 1998 leerstehende ehemalige Wohngebäude mit vier Wohnungen, die im Schnitt eine Wohnfläche von ca. 50 m² aufweisen, ist laut Einschätzung der Architektin Frau Reimann so marode, dass einem Abbruch zugestimmt werden kann.

Dies unterstreicht auch die Stellungnahme der Rahmenplanerin (siehe Anlage).

 

Der Zustand der tragenden Konstruktion ist teilweise statisch nicht mehr gesichert, alle Wände sind Fachwerk, das sich durch den schluffigen Untergrund ganz unterschiedlich gesetzt hat , in den Räumen gibt es Absenkungen von Deckenbalken bis  zu 45 cm, eine normale Geschosshöhe von 2,40 m ist im Gesamtgebäude nicht mehr vorhanden, im Schnitt sind die Raumhöhen von 1,80 m bis 1,90 m, die Fußböden sind auch in allen Zimmern von großem Niveauunterschied, ca. 10 – 40 cm,  Türdurchgänge liegen teilweise bei 1,70 m, die Schwellhölzer und die Stielfüße der Fachwerkhölzer, besonders im EG, sind durch Feuchtigkeit verschlissen, morsch und aus den konstruktiven Verbindungen ausgebrochen, es besteht deshalb die Gefahr des Herausfallen von Wandflächen, da besonders das EG statisch nicht mehr sicher steht, ist eine Sanierung höchst aufwendig und vor dem städtebaulichen wie funktionellen Ziel finanziell nicht mehr vertretbar.

 

Die Eigentümer haben die Bitte geäußert, das leerstehende verschlissene Wohngebäude Mauerstraße 22 zurückzubauen.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreter stimmen dem geplanten Abriss des leerstehenden Wohngebäudes

Mauerstraße 22 zu.

 

 

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Anlagen

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