Beschlussvorlage - 39/BV/055/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Jahresrechnung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2010 wurde gemäß § 61 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004

(GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 8 und in Verbindung mit dem Gesetz zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen  (GVOBl. M-V S. 410) aufgestellt.

Sie ist nach § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2010 mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben.

 

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Anlagen

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