Beschlussvorlage - 39/BV/056/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Jahresrechnung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2010 wurde gemäß

§ 61 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410) und in Verbindung mit § 16 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechungswesen vom 14. Dezember 2007 aufgestellt.

Die Jahresrechnung schließt mit bereinigten Solleinnahmen und bereinigten Sollausgaben von 768.039,39 € im Verwaltungshaushalt und 369.013,64 € im Vermögenshaushalt ab.

In den bereinigten Solleinnahmen ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 294.063,58 € enthalten.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt der Bürgermeisterin für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2010 die Entlastung zu erteilen.

 

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