Beschlussvorlage - 39/BV/056/2011
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Furth, Birgit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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26.10.2011
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Sachverhalt
Die Jahresrechnung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2010 wurde gemäß
§ 61 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410) und in Verbindung mit § 16 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechungswesen vom 14. Dezember 2007 aufgestellt.
Die Jahresrechnung schließt mit bereinigten Solleinnahmen und bereinigten Sollausgaben von 768.039,39 im Verwaltungshaushalt und 369.013,64 im Vermögenshaushalt ab.
In den bereinigten Solleinnahmen ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 294.063,58 enthalten.
