Beschlussvorlage - 03/BV/034/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids zur Benennung der zu bildenden Landkreise gemäß § 2 LNOG M-V vom 04.09.2011 in Tageszeitungen am 10.09.2011 führt der neu gebildete Landkreis seit dem 11.09.2011 den Namen „Mecklenburgische Seenplatte“.

Dies hat Auswirkungen auf die in den Hauptsatzungen der Gemeinden bezüglich der Dienstsiegel getroffenen Regelungen und auf die Gestaltung der Dienstsiegel. Diese sind nunmehr, soweit in der Umschrift des Dienstsiegels der Name des Landkreises angegeben wird, anzupassen. 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die dem Originalprotokoll beiliegende

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow.

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Anlagen

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