Beschlussvorlage - 03/BV/033/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

1. Am 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung M-V in Kraft getreten.

    Entsprechend § 132 KV M-V in Verbindung mit § 176 Abs. 4 KV M-V haben sich in der  

    Zusammensetzung des Amtsausschusses Veränderungen ergeben, die mit Wirkung zum

    01.01.2012 anzupassen sind.

    Nach § 132 Abs. 1 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der

    amtsangehörigen Gemeinden. Der Abs. 2 regelt, dass Gemeinden erst über 1000 Einwohner

    weitere Mitglieder in den Amtsausschuss entsenden.

2. Die Einwohnerzahl der Gemeinde Bartow liegt unter 1000 Einwohner zum Stichtag

    30.06.2010.

    Das weitere Mitglied des Amtsausschusses ist abzuberufen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 132 KV M-V i. V. m. § 176 Abs. 4 KV M-V wird mit Wirkung zum 01.01.2012 das weitere Mitglied des Amtsausschusses der Gemeinde Bartow Herr Michael Werschke abberufen.

 

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