Beschlussvorlage - 01/BV/145/2011
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss: Annahme des Antrages der Gemeinde Pripsleben zur Übernahme des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeiter:
- Claudia Ellgoth
- Beteiligt:
- Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow; Amt für Finanzen
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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19.10.2011
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Pripsleben hat einen Grundsatzbeschluss gefasst. Sie stellt den Antrag an die Stadt Altentreptow zur Übernahme des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V).
Gemäß § 2 Abs. 2 BrSchG M- V können Gemeinden für alle Aufgabenbereiche gemeinsame Einrichtungen schaffen.
Bei Annahme des Antrages der Gemeinde Pripsleben durch die Stadtvertretung Altentreptow müsste ein öffentlich- rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Altentreptow und der Gemeinde Pripsleben in Bezug auf die Übernahme des abwehrenden Brandschutzes und die Technische Hilfeleistung geschlossen werden.
Der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow hat bereits im Vorfeld über diesen Antrag beraten. Die Stellungnahme zu dem Antrag der Gemeinde Pripsleben lautet, dass die Freiwillige Feuerwehr Altentreptow personell und technisch in der Lage ist, den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in der Gemeinde Pripsleben sicherzustellen.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Altentreptow nimmt den Antrag zur Übernahme des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung gemäß § 2 BrSchG M- V der Gemeinde Pripsleben an.
Ein entsprechender öffentlich- rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Altentreptow und der Gemeinde Pripsleben soll geschlossen werden.
