Beschlussvorlage - 03/BV/031/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Das Land M-V gewährt den Gemeinden für den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen, Zuwendungen.

Zuwendungsvoraussetzung für die Förderung ist die räumliche Festsetzung des gemeindlichen Umbaugebietes und die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Die Rückbaumaßnahmen müssen dessen Zielsetzungen entsprechen.

Das Konzept ist für die Gesamtgemeinde unter Beteiligung der Wohnungseigentümer aufzustellen.

Im Rahmen des ersten Förderprogramms des Landes bis 2010/11 hatte die Gemeinde im Jahre 2008 Fördermittel für den Rückbau der Dorfstraße 20/21 in Bartow und des Wohnhauses Groß Below Nr. 16 erhalten. Beide Vorhaben sind realisiert.

Mit Beschluss-Nr. 20/05/07 vom 29.11.2007 hatte die Gemeindevertretung das Grobkonzept zur weiteren städtebaulichen Entwicklung beschlossen.  Es wurde vom Fördergeber als Grundlage anerkannt.

Nunmehr zeigen die weitere strukturelle Entwicklung  und die aktuelle Lage in der Gemeinde, dass es erforderlich ist, das Rückbauprogramm fortzusetzen.

Das setzt voraus, dass das Grobkonzept fortgeschrieben und die Einzelmaßnahmen festgelegt werden. Nur so ist es möglich innerhalb des neuen Förderzeitraumes bis 2016, Anträge zu den Rückbauobjekten zu stellen.

Im März 2011 hat das Büro A & S GmbH Neubrandenburg, im Auftrage der GEWO Bau Burow GmbH, das Integrierte Entwicklungskonzept für den Stadtumbau Ost für die Gemeinde Bartow und den OT Pritzenow an den Auftraggeber übergeben.

Auf dieser Grundlage soll die heutige Beschlussfassung erfolgen und die Gemeinde in Abstimmung mit der GEWO Bau Burow GmbH die Einzelanträge stellen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung Bartow nimmt den Bericht zur Sach- und Rechtslage zur   

    Kenntnis.

 

2. Oberste Priorität hat der Rückbau der Dorfstraße 22-23. Als weiteres Objekt ist der

    Wohnblock Dorfstraße 52 in Pritzenow vorzubereiten.

 

 

 

 

3. Das in der Anlage beigefügte Kurz-ISEK der Gemeinde Bartow ist Grundlage für die

    Antragstellung und Umsetzung des Stadtumbaus Ost in der Gemeinde.

 

4. Wie in diesem Konzept vorgeschlagen, werden die Fördergebiete nach § 171 a-e

    Baugesetzbuch bestätigt.

 

5. In Bartow wird der Gemeinderaum um die Ortsmitte mit dem Grundstück Dorfstraße 22-23

    einschließlich des bereits zurückgebauten ehemals benachbarten Wohnblockes als

    Stadtumbaugebiet festgesetzt.

    Für den Rückbau in Pritzenow wird die Fläche um den Wohnblock Dorfstraße 52

    ausgewiesen.

 

6. Die freiwerdenden Dorfflächen sollen mit einfachsten Mitteln umgestaltet werden und als

    Bauland für dorftypische Eigenheime genutzt werden.

 

7. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Umbaumaßnahmen ist die Beteiligung und

    Mitwirkung der Betroffenen  möglichst frühzeitig zu sichern, unter gerechter Abwägung

    öffentlicher und privater Belange.

 

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Anlagen

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