Beschlussvorlage - 39/BV/050/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Groß Teetzleben ist in diesem Jahr bereits 2 x zur Unterbringung von Fundtieren verpflichtet gewesen. In beiden Fällen handelte es sich um Hunde.

Der Haushaltsansatz für die Unterbringung von Fundtieren beträgt 300,00 €.

Nach der Rechnungslegung durch den Tierschutzverein Altentreptow und Umgebung im Deutschen Tierschutzbund e.V. und die Tierärztin ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.310,86 per 09.08.2011 zu decken.

Diese Summe kann in voller Höhe aus der Haushaltsstelle „Baumpflegemaßnahmen“ (39- 6300.5120) gedeckt werden.

 

Die Gemeindevertretung ist für den Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe zuständig, da die Bürgermeisterin gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben nur Entscheidungen bei überplanmäßigen Ausgaben unterhalb der Wertgrenze von 10% der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 250,00 €, treffen kann.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle „Unterbringung Fundtiere“ (39- 1100.5900) in Höhe von 1.310,86 € aus der Haushaltsstelle „Baumpflegemaßnahmen“ (39- 6300.5120) zu decken.

 

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