Beschlussvorlage - 01/BV/143/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Bioenergieanlage Altentreptow - Am Brüggenbruch“ der Stadt Altentreptow wird durch die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:

Die Aufstellung des o.a. Bauleitplanes ist erforderlich, um die weitere städtebauliche Entwicklung der Stadt Altentreptow im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich für das geplante Vorhaben zur Erzeugung regenerativer Energien nach den Vorgaben des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu sichern und ist in der Begründung zum Bebauungsplan ausführlich erläutert. Mit der Aufstellung des in Rede stehenden Bebauungsplanes Nr. 13 wird gemäß § 8 (3) BauGB parallel der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow geändert.

 

Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der Satzungsbeschluss ermöglicht und erfordert.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die  Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung:

 

a)      Die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 „Bioenergieanlage Altentreptow - Am Brüggenbruch“ der Stadt Altentreptow eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB. Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Altentreptow liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen.

 

b)      Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit verfügbar: Regionales Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte, Entwurf zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte, Umweltbericht, Grünordnungsplan, Immissionsprognosen (Lärm-/ Geruch) und Stellungnahmen der Fachbehörden.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Altentreptow zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden.

 

c)      Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

d)      Die Begründung wird gebilligt.

 

 

 

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