Beschlussvorlage - 01/BV/140/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Am 08.12.2010 hatte die Stadtvertretung Altentreptow sich letztmalig über den erreichten Stand des Stadtumbaus informiert und die Ziele für den Rückbau bis 2016 formuliert. Außerdem wurde der Beschluss gefasst, die Südstadt von Altentreptow als Fördergebiet III für den Stadtumbau festzulegen.

Zu den Voraussetzungen, dass die Stadt auch weiterhin Fördermittel aus dem Städtebau-förderungsprogrammen des Landes erhalten kann, gehört die Durchführung eines kontinuierlichen Monitoring.

Nur so kann die Stadt Altentreptow ihre Planungsentscheidungen auf einer gesicherten und nachvollziehbaren Datenbasis treffen, auf Veränderungen auch kurzfristig reagieren und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen und gegebenenfalls nachsteuern. Unter dem Vorzeichen der weiteren Schrumpfung der Stadt sind Festlegungen zur städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Strategie noch wichtiger, um Fehlentwicklungen zu vermeiden.  

In Anbetracht der Dynamik des Stadtumbauprozesses muss auch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden, um seine Steuerungsfunktion erfüllen zu können. 

Wichtigster Partner der Stadt, der in alle diese Prozesse einbezogen wird ist unser  Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen Altentreptow GmbH. Zum einen, weil es durch seine lokale Präsenz und seinem täglichen Kontakt mit Mietern vor Ort über fundierte Kenntnisse und vielfältige Kontakte in den Fördergebieten verfügt. Zum anderen, weil es mit seinen baulichen Maßnahmen wichtige Impulse setzen kann. Das Unternehmen ist zur Zeit Eigentümer von 1.063 WE und entscheidet damit über fast 30 % des Wohnungsbestandes.

Mit dem Haushaltsplan 2011 beschloss die Stadtvertretung Mittel für das  aktuelle Monitoring einzustellen und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept im erforderlichen Umfang fort-zuschreiben. Eine ergänzende Finanzierung für die Erarbeitung der Dokumente erfolgt aus Städtebaufördermitteln.

Der Monitoringbericht mit Stand vom 31.12.2010 und die 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes liegen nun vor. Die Ergebnisse werden der Stadtvertretung in der als Anlage beigefügten Dokumentation vorgestellt.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

2. Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung nimmt den Monitoringbericht (Stand 31.12.2010) zur
    Kenntnis.
2. Die Stadtvertretung beschließt die 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungs-

   konzeptes in der Fassung von August 2011.
   Bestandteil der 2. Fortschreibung sind die erarbeiteten Prognosen für die Einwohner-

   entwicklung, die Entwicklung der Nachfrage an Haushalten und    Wohnungen, der

   Leerstände und der Infrastrukturvorausberechnungen bis 2025.

   Strategische Ziele, Handlungsfelder und Schwerpunkte sowie sozioökonomische, 

   städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Ziele und Maßnahmen wurden in einer

   Zielpyramide festgesetzt (siehe Anlage).
   Oberste Priorität hat weiterhin die städtebauliche Entwicklung der Altstadt im Interesser der  

   Stärkung der Stadt als zentraler Ort und damit seiner Versorgungsfunktion für die Gesamt

   stadt und die Umlandgemeinden.
3. Die Stadtvertretung beschließt, das Monitoring jeweils einmal jährlich zum Stichtag 31.12.

   fortzuführen.
   Das Ergebnis des Monitorings wird in Form eines Berichtes über die wesentlichen Än-

   derungen der Stadtvertretung zur Kenntnis gegeben.

 

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Anlagen

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