Beschlussvorlage - 01/BV/144/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Planverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow;
hier: Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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07.09.2011
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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19.10.2011
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Erforderlichkeit zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow wird durch die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow gemäß § 1 (3) BauGB gesehen, wie folgt begründet und ist in der Begründung zur 4.Änderung des Flächennutzungsplanes ausführlich erläutert.
Die Aufstellung des o.a. Bauleitplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes für das geplante Vorhaben zur Erzeugung regenerativer Energien nach den Vorgaben des Baugesetzbuches zu schaffen, da der derzeitig wirksame Flächennutzungsplan die Entwicklung eines Bebauungsplanes mit den für das Vorhaben erforderlichen Festsetzungen gem. § 8 (2) BauGB nicht ermöglicht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zur Aufstellung des in Rede stehenden Bebauungsplanes gem. § 8 (3) BauGB durchgeführt.
Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der den Feststellungsbeschluss ermöglicht und erfordert.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung:
a) Die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB. Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Altentreptow liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen.
b) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit verfügbar: Regionales Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte, Entwurf zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte, Umweltbericht, Grünordnungsplan, Immissionsprognosen (Lärm-/ Geruch) und Stellungnahmen der Fachbehörden.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Altentreptow zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden.
c) Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) wird hiermit abschließend beschlossen.
d) Die Begründung wird gebilligt.
