Beschlussvorlage - 01/BV/138/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die schnell verlaufende Schneeschmelze  im März 2011 und der nachfolgende Starkregen  über Sommer führten zu einem enormen Grundwasseranstieg  und  mehrmaliger Überflutung der Schlüter Beck.  Die Überflutungen des Baches führten zu erheblichen Schäden an privaten Grundstücken am Sankt Georg.  Die Freiwillige Feuerwehr Altentreptow und der Stadtbauhof mussten zum Einsatz gebracht werden.

Zur Abwendung weiterer Hochwasserschäden  sind dringend Sanierungsmaßnahmen an der Schlüter Beck erforderlich.

 

Entsprechend § 68 Absatz 1 Nummer 2 Wassergesetz des Landes M/V (LWaG) sind für den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung die Gemeinden (Stadt) verantwortlich. 

Vom  Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense“ liegt eine Kostenschätzung in Höhe von 40.000,00 €  für die Sanierungsmaßnahme an der Schlüter Beck vor. Die Ausführung wird über eine Koordinierungsvereinbarung vom Verband begleitet.

Um die Maßnahme noch in diesem  Jahr durchführen zu können, ist eine außerplanmäßige Ausgabe von 40.000,00 € in der Haushaltstelle 6900.9620 (Sanierung städtische Wasserläufe – Hochwasserschutz) erforderlich. 

 

Die Deckung für die außerplanmäßige Ausgabe kann nach Rücksprache mit der Finanz-verwaltung  aus der Haushaltstelle 9000.6720 (Rückzahlung Kostenerstattung an das Amt) über Haushaltssperre erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertreter beschließen, die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 6900.9620 für den Hochwasserschutz /Sanierung der Schlüter Beck auf dem Sankt Georg in Höhe von 40.000,00 €, aus der Haushaltstelle 9000.6720 (Rückzahlung Kostenerstattung an das Amt) mittels Haushaltssperre zu decken.

 

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