Beschlussvorlage - 01/BV/135/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe für die Baumaßnahme
- Sanierung Stadtmauer Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Hans Asmus
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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06.09.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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07.09.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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19.10.2011
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Sachverhalt
Das Bauvorhaben Sanierung Stadtmauer Altentreptow war im Haushaltsplan 2010 mit
einem Kostenansatz von 40.600 eingeordnet. Grundlage für den Ansatz war die Kosten-
schätzung des Planers. Da die Baumaßnahme 2010 nicht begonnen sondern nur die Vorplanung realisiert werden konnte, wurde ein Haushaltsrest von 38.575,83 in das Planjahr 2011 übernommen.
Am 23.11. 2010 erhielt die Stadt einen Zuwendungsbescheid über 27.310 Fördermittel. Nach der Ausschreibung im März 2011 zeigte sich, dass der günstigste Bieter für die Baumaßnahme einen Preis von 49.029,43 Baukosten angeboten hat. Daraufhin wurde eine Erhöhung des Fördermittelanteils beantragt. Aufgrund unserer Darstellungen wurden die Fördermittel auf 36.741,44 erhöht. Für die Sanierung der Stadtmauer - einschließlich der Planungskosten - sind Gesamtkosten in Höhe von 54.652,89 entstanden. Durch Erhöhung des nationalen Kofinanzierungsanteils für dieses Förderprogramm entsprechend der erhöhten Fördersumme und dem entsprechend auch der Erhöhung des Eigenanteils der Stadt wird eine Summe von 7.000 (zur Zeit errechnet 6.979,31 ) benötigt.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreter beschließen, die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 6150.9516
- Sanierung der Stadtmauer Altentreptow in Höhe
von 7.000 (zur Zeit errechnet 6.979,31 )
aus der Haushaltsstelle 9000.6720 (Rückzahlung Kostenerstattung an das Amt) über Haus-haltssperre zu decken.
