Beschlussvorlage - 01/BV/132/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Jahresrechnung der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2010 wurde gemäß § 61 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 aufgestellt. Sie ist nach § 61 (3) der Kommunalverfassung von der Stadtvertretung zu beschließen.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am   06.09.2011    die Jahresrechnung bestätigt.

 

Die Jahresrechnung wurde am  08.11.2011   durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreter beschließen die  Jahresrechnung der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2010 entsprechend beigefügter Anlage.

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Anlagen

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