Beschlussvorlage - 01/BV/122/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Jahresrechnung der Stadt Altentreptow wurde gemäß § 61 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 aufgestellt.

Sie schließt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben von 13.594.082,47 €.

In den bereinigten Solleinnahmen ist ein Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 434.215,86 € enthalten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat entsprechend § 36 (2) der Kommunalverfassung vom 08. Juni 2004 in Verbindung mit der Hauptsatzung die Jahresrechnung zu prüfen. Diese Prüfung wurde am   08.11.2011    vorgenommen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltsüberschreitungen sind gemäß Hauptsatzung der Stadt Altentreptow vom 12.07.2005 genehmigt.

Die Stadtvertreter erteilen der Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010

 

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