Mitteilungsvorlage - 01/MV/120/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Umfassende Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Hans Asmus
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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22.08.2011
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Anhörung
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07.09.2011
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Sachverhalt
1. Sachverhalt:
Bei der Haushaltsplanung und Beratung für das Haushaltsjahr 2011 wurde über die Notwendigkeit der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes entschieden.
Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2011/bzw. werden 2012 eingestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow, der seit dem 16.06.1999 rechtskräftig ist, soll umfassend geändert werden. Der § 1 Abs. 3 Satz 1 des BauGB ermächtigt die Gemeinden zur Aufstellung von Bauleitplänen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die städtebaulichen Erfordernisse in der Stadt - als öffentliche Belange machen einen solchen Schritt notwendig.
Der Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1999 kann seine städtebauliche Leitfunktion
- in einem umfassenden Bodennutzungskonzept die städtebaulichen Zielvorstellungen
der Gemeinde zu bündeln nicht mehr ausreichend erfüllen.
Außerdem hat sich ergeben, dass durch qualifizierte Standortzuweisungen z. B. von Windeignungsgebieten im Raumentwicklungsprogramm der Region unmittelbar die Zulässigkeit privilegierter Vorhaben gesteuert wurde.
Ebenso überarbeitungsbedürftig ist der bestehende FNP, weil er an vielen Stellen dem
Bindungserfordernis an die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt nicht mehr entspricht.
Das trifft z. B. auf die ausgewiesenen Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen für
den Neubau zu.
Wenn wir heute beurteilen, ob und inwieweit sich die in unserem FNP dargestellten
Zielvorstellungen noch faktisch realisieren lassen, kommen wir angesichts der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten mehrfach zu der Erkenntnis, dass die Realisierung praktisch aus-geschlossen erscheint.
Seit 1999 haben wir den FNP mehrfach punktuell geändert in der Regel parallel zu einem entsprechenden Bebauungsplanverfahren. Um zu sichern, dass das Gesamtkonzept des Planes für das Gemeindegebiet weiterhin in sich stimmig bleibt, macht sich ebenfalls diese umfassende Änderung erforderlich.
Eine weitere Notwendigkeit für die umfassende Änderung des Flächennutzungsplanes
ergibt sich aus der stetig gewachsenen Bedeutung des Umweltschutzes. Um diesen An-
forderungen gerecht zu werden, hat Altentreptow 2008 einen Landschaftsplan erarbeiten lassen. Er ist Grundlage für die umweltgerechte Entwicklung der Gemeinde.
Der Landschaftsplan dient als Entscheidungsgrundlage zur Vorbereitung des FNP und der Umweltprüfung.
Der Inhalt des Landschaftsplanes wird von der Gemeinde unter Abwägung mit anderen
bei der Aufstellung zu berücksichtigenden Belange als Darstellung in den FNP über-
nommen. Der Landschaftsplan wurde mehrfach im Bauausschuss vorgestellt, diskutiert
und zur Integration in den FNP empfohlen. Mit der Integration in den FNP erlangt
dieser Inhalt die Rechtsverbindlichkeit der Bauleitplanung.
Das Bauamt der Stadtverwaltung Altentreptow wird beauftragt, gemeinsam mit dem Büro
architekten & stadtplaner GmbH Neubrandenburg eine umfassende Änderung des FNP der
Stadt Altentreptow zu erarbeiten.
Dazu gelten folgende grundsätzliche Aufgabenstellungen, die Basis für den Inhalt sind;
- Anpassung an das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische
Seenplatte, d. h. Überprüfung und Abgleich der Stadtflächen mit den Zielen der Raum-
ordnung und Landesplanung sowie der städtebaulichen Anforderungen aus der Lage der
Stadt Altentreptow im neuen Großkreis und als Konsultationsgemeinde im Stadt-Umland-
Raum Neubrandenburg;
- Einarbeitung des Themas Erneuerbare Energie einschließlich Windenergie, Prüfung bzw.
Neufestsetzung/Aufhebung der Beschränkungen im Eignungsraum Loickenzin/Friedrichs-
hof;
- Anpassung und Änderung aller Bodennutzungsarten im erforderlichen Umfang ein-
schließlich der Darstellungen in den Ortslagen;
- Herausnahme der Flächenreservierungen für die Südtangente der Ortsumfahrung;
- Übernahme wesentlicher Darstellungen aus dem Landschaftsplan;
- Einarbeitung der bisherigen Änderungen des FNP und der festgelegten Stadtumbaugebiete;
- Erarbeitung des Umweltberichtes im notwendigen Umfang;
- Aktualisierung der Begründung zur umfassenden Änderung des FNP;
Diese Aufgabenstellungen unterliegen den Änderungen, die im Laufe der Erarbeitung
(Zeitraum ca. 2 Jahre) auftreten werden.
