Beschlussvorlage - 01/116/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Datum vom 25.03.2011 wählte die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow Kameraden Matthias Lieckfeldt zum Wehrführer.

Gemäß § 12 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V) bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow wählte am 25.03.2011 Kameraden Matthias Lieckfeldt zum Wehrführer. Die Stadtvertretung stimmt dieser Wahl gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M- V zu.

 

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