Beschlussvorlage - 01/115/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadt Altentreptow und Helmuth Freiherr von Maltzahn haben einen Nutzungsvertrag zur Durchführung von Eheschließungen im Schloss Gützkow zum 01.06.2011 geschlossen.

Somit kann durch das Standesamt Altentreptow neben den Trauräumen im Rathaus Altentreptow und auf der Burg Klempenow auch ein Trauraum im Schloss Gützkow angeboten werden.

Gemäß § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) in Verbindung mit dem Erlass Personenstandswesen 1/ 2010 hat die Kommune im Rahmen ihrer eigenen örtlichen Möglichkeiten die Entscheidung zu treffen, welcher Ort außerhalb des Standesamtes zur Eheschließung oder zur Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt wird.(= Widmung)

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Widmung eines Trauraumes im Schloss Gützkow, 17091 Röckwitz, OT Gützkow, Dorfstraße 14 zum 01.06.2011.

 

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