Beschlussvorlage - 01/114/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Zum 01.08.2010 ist das neue Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiföG M- V) in Kraft getreten.

Aus diesem Grund muss jeder Träger einer Kindertagesstätte mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine neue Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung abschließen.

Die Stadt Altentreptow war am 12.04.2011 zur Verhandlung beim Jugendamt des Landkreises Demmin.

Unter anderem wurden in der oben genannten Vereinbarung auch die anerkannten Platzkosten festgeschrieben.

Daraus resultierend macht es sich erforderlich, eine neue Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow zu erlassen. 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow.

 

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Anlagen

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