Beschlussvorlage - 01/113/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Zum 01.08.2010 ist das neue Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiföG M- V) in Kraft getreten.

Die jetzt vorliegende Satzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow wurde an die gesetzlichen Änderungen angepasst.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow.

 

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Anlagen

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