Beschlussvorlage - 01/112/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow beinhaltet eine neu aufgenommene Grabart (Ewigkeitsgrab).

Daraus resultierend muss die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow um die Grabnutzungsgebühren Wahlgrabstätte/ Ewigkeitsgrab, Urnenwahlgrab/ Ewigkeitsgrab und Kinderwahlgrab/ Ewigkeitsgrab erweitert werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow.

 

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Anlagen

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