Beschlussvorlage - 01/110/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Bioenergieanlage Altentreptow - Am Brüggenbruch“ der Stadt Altentreptow ist aus formellen Gründen erforderlich, da im Ergebnis der Durchführung der Verfahrensschritte der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB und Überarbeitung der Planunterlagen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der räumliche Geltungsbereich des in Rede stehenden Bebauungsplanes zur Anbindung des Plangebietes an das öffentliche Straßenverkehrsnetz im Geltungsbereich des südwestlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet B 96“ erweitert wurde.

 

Obwohl diese Erweiterung auch Beschlussgegenstand zur Billigung des Entwurfes für die öffentliche Auslegung (siehe Beschluss  vom 23.03.2011) und Inhalt der Bekanntmachung vom 11.04. 2011 war, ist entsprechend des Hinweises des Landkreises Demmin auch der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB aus formellen Gründen zu ergänzen. Dieses ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass nach der Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 3 (2) / § 4 (2) BauGB im Interesse einer zeitnahen Umsetzung des Investitionsvorhabens vorgesehen ist, eine vorzeitige Genehmigung auf der Grundlage des

§ 33 BauGB zu beantragen. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung, dass das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Bioenergieanlage Altentreptow - Am Brüggenbruch“ der Stadt Altentreptow auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß der Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten, erweiterten räumlichen Geltungsbereich durchgeführt werden soll. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erfasst werden die Flächen der Flurstücke  277/14; 356/3; 361/15 und zusätzlich die Teilflächen der Flurstücke 277/13; 361/14; 361/11; 360/1; 364/3 der Flur 4 in der Gemarkung Altentreptow.

 

Der Beschluss über die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.12.2010  des Bebauungsplanes Nr. 13 „Bioenergieanlage Altentreptow – Am Brüggenbruch“  ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...