Beschlussvorlage - 01/102/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Altstadt Altentreptow
hier: Abbruch des Wohngebäudes Hospitalstraße 6
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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04.05.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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25.05.2011
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Mit Beschluss-Nr. 29/307/93 hat die Stadtvertretung am 13.05.1993 die Erhaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Altstadt Altentreptow beschlossen.
Im § 3 dieser Satzung ist festgelegt, dass der Abbruch von baulichen Anlagen im Sanierungs-gebiet grundsätzlich der Zustimmung durch die Stadtvertretung bedarf.
Als Teil der Blockbereichsplanung hat die Rahmenplanerin als Vorzugsvariante für diesen Stadtraum vorgeschlagen, dass Haus Hospitalstraße 6 abzubrechen.
Im Zuge der Neuordnung soll das beräumte Grundstück mit dem Grundstück der Mühlenstraße 18 vereint werden. Damit sollen sich die Wohnqualität und die Vermarktungsfähigkeit für das Eckgebäude Mühlenstraße 18 erhöhen.
Der bauliche Zustand des Gebäudes Hospitalstraße 6, der lange Leerstand und die Nutzung als Übergangshaus haben zum weiteren Verfall des Gebäudes beigetragen, so dass eine
Sanierung mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Sollte eine andere Nutzung der entstehenden Baulücke ins Gespräch kommen, sind die Rahmenplanerin, der Sanierungsträger und die Verwaltung verpflichtet auf Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung zur Umsetzung der Blockbereichsplanung zu entscheiden.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 2 der Erhaltungssatzung für das Sanierungsgebiet der Altstadt Altentreptow die Genehmigung zum Abbruch des Gebäudes Hospitalstraße 6 zu erteilen.
Die Umsetzung dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt des endgültigen Freizuges und
damit der Aufgabe der Nutzung als Übergangshaus.
Die Wiederherstellung der räumlichen Fassung als geschlossene Straßenrandbebauung ist unbedingt zu sichern. Das trifft auch bei der Vereinigung mit dem Stadtgrundstück Mühlenstraße 18 zu.
Dieser Effekt kann auch mit Pflanzung bzw. Errichtung von kleinen Mauern/Gabionen erreicht werden. Die Verwaltung wird beauftragt,
Entscheidungen zu treffen, die die Umsetzung sichern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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572 kB
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