Beschlussvorlage - 01/097/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Im Jahre 2009 wurde der innerörtliche Teil der L 273 (Rudolf- Breitscheid- Straße) in

Verantwortung des Landes, bis zum Abzweig Grüner Gang / Feldstraße als II. Bauabschnitt erneuert.            

Der Teil der Rudolf- Breitscheid- Straße zwischen dem Abzweig Grüner Gang bis zum

Brandenburger Tor befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt Altentreptow, wobei der

Abschnitt von der Einmündung Westphalstraße bis zum Brandenburger Tor zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gehört.

 

Im Jahre 2010 erfolgte der grundhafte Ausbau der Rudolf- Breitscheid- Straße vom Abschnitt Grüner Gang bis Einmündung Westphalstraße. Ein Kostenspaltungsbeschluss ist

nicht erforderlich, da von den Neubaumaßnahmen des Gesamtabschnitts, der in städtischer

Baulast befindlichen Straße und Straßennebenanlagen einschließlich der Grabenwand zum

Schutz des Gehweges, dieses Teils der Rudolf- Breitscheid- Straße, erfasst ist.

 

Die Abrechenbarkeit dieses städtischen Bauvorhabens setzt jedoch einen Abschnittsbildungs-beschluss voraus. Der I. und II. Bauabschnitt sind zwischenzeitlich realisiert und abgerechnet.

Im Ergebnis des zu fassenden Abschnittsbildungsbeschlusses können die Kosten für den

grundhaften Ausbau der Rudolf- Breitscheid- Straße zwischen Einmündung Grüner Gang,

Abzweig Westphalstraße und Grenze Sanierungsgebiet (vgl. hierzu auch § 4 Abs.2 der

Straßenausbaubeitragssatzung vom 29.01.2001) anteilig auf die Grundstücke umgelegt

werden, die in dem gebildeten Abschnitt liegen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreter beschließen, die im Jahre 2010 realisierte Neubaumaßnahme einschließlich der 2011 ausgeführten Markierungsarbeiten in der Rudolf- Breitscheid- Straße auf dem Wege der Abschnittsbildung abzurechnen.

Davon erfasst sind der Bau der Fahrbahn, der Borde und Gehwege, die Erneuerung der

Grabenwand des Straßenbegleitgrabens als Teil zwischen der Einmündung Grüner Gang

 

bis zur Überfahrt auf das Grundstück der Arbeiterwohlfahrt.

 

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Anlagen

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