Beschlussvorlage - 01/097/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschnittsbildung für den Ausbau des in städtischer Baulast befindlichen
III. Bauabschnitts als Teil der Rudolf- Breitscheid- Straße vom Abzweig Grüner Gang bis
Einmündung Westphalstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Oswald
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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04.05.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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25.05.2011
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Im Jahre 2009 wurde der innerörtliche Teil der L 273 (Rudolf- Breitscheid- Straße) in
Verantwortung des Landes, bis zum Abzweig Grüner Gang / Feldstraße als II. Bauabschnitt erneuert.
Der Teil der Rudolf- Breitscheid- Straße zwischen dem Abzweig Grüner Gang bis zum
Brandenburger Tor befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt Altentreptow, wobei der
Abschnitt von der Einmündung Westphalstraße bis zum Brandenburger Tor zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gehört.
Im Jahre 2010 erfolgte der grundhafte Ausbau der Rudolf- Breitscheid- Straße vom Abschnitt Grüner Gang bis Einmündung Westphalstraße. Ein Kostenspaltungsbeschluss ist
nicht erforderlich, da von den Neubaumaßnahmen des Gesamtabschnitts, der in städtischer
Baulast befindlichen Straße und Straßennebenanlagen einschließlich der Grabenwand zum
Schutz des Gehweges, dieses Teils der Rudolf- Breitscheid- Straße, erfasst ist.
Die Abrechenbarkeit dieses städtischen Bauvorhabens setzt jedoch einen Abschnittsbildungs-beschluss voraus. Der I. und II. Bauabschnitt sind zwischenzeitlich realisiert und abgerechnet.
Im Ergebnis des zu fassenden Abschnittsbildungsbeschlusses können die Kosten für den
grundhaften Ausbau der Rudolf- Breitscheid- Straße zwischen Einmündung Grüner Gang,
Abzweig Westphalstraße und Grenze Sanierungsgebiet (vgl. hierzu auch § 4 Abs.2 der
Straßenausbaubeitragssatzung vom 29.01.2001) anteilig auf die Grundstücke umgelegt
werden, die in dem gebildeten Abschnitt liegen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreter beschließen, die im Jahre 2010 realisierte Neubaumaßnahme einschließlich der 2011 ausgeführten Markierungsarbeiten in der Rudolf- Breitscheid- Straße auf dem Wege der Abschnittsbildung abzurechnen.
Davon erfasst sind der Bau der Fahrbahn, der Borde und Gehwege, die Erneuerung der
Grabenwand des Straßenbegleitgrabens als Teil zwischen der Einmündung Grüner Gang
bis zur Überfahrt auf das Grundstück der Arbeiterwohlfahrt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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