Beschlussvorlage - 39/043/2011
Grunddaten
- Betreff:
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Kalkulation für die Vermietung von Räumen im Feuerwehrgebäude Groß Teetzleben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Ostwald
- Einreicher:
- Furth, Birgit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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08.06.2011
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage des § 6 des Kommunalabgabengesetzes M/V vom 12. April 2005 sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn Einrichtungen überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dienen. Das Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten.
Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden.
Auf der Basis des ermittelten Durchschnitts der Ergebnisse der Haushaltsjahre 2007 bis 2009 errechnet sich anhand der als Anlage beigefügten Kalkulation das Nutzungsentgelt.
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3, Ziffer 11, der Kommunalverfassung M/V vom 08.06.2004 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,2 kB
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