Beschlussvorlage - 39/045/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Groß Teetzleben vermietet Räumlichkeiten im Bürgerhaus, im Feuerwehrgerätehaus und in der alten Schule.

Zur Ermittlung der Kosten hat die Finanzverwaltung eine Kalkulation für die einzelnen Objekte ausgearbeitet. Diese ermittelten Kosten müssten erhoben werden, um eine kostendeckende Betreibung zu gewährleisten.

In der Benutzungs- und Entgeltordnung werden grundlegende Fragen zur Vermietung, Haftung, Zahlung und Verhalten im Objekt geregelt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Räumlichkeiten der Schule, des Bürgerhauses und des Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde Groß Teetzleben.

 

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Anlagen

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