Beschlussvorlage - 39/041/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1.       Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Groß Teetzleben hat in ihrer Sitzung am 27.09.2005 eine Ordnung zur Benutzung der Räumlichkeiten des Bürgerhauses in Groß Teetzleben beschlossen.

Eine Entgeltordnung gibt es bisher nicht. Für die Vermietung der Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses und der alten Schule gibt es bisher keine Regelungen.

Aus diesem Grund soll eine Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen werden, die alle Räumlichkeiten der Gemeinde, die vermietet werden, einschließt.

Die alte Ordnung ist aufzuheben.

 

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Beschlussvorschlag

2.Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Groß Teetzleben beschließt, die Ordnung zur Benutzung der Räumlichkeiten des Bürgerhauses in Groß Teetzleben vom 27.09.2005 aufzuheben.

 

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