Beschlussvorlage - 01/104/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Beschluss-Nr. 29/307/93 hat die Stadtvertretung am 13.05.1993 die Erhaltungssatzung für  das Sanierungsgebiet Altstadt Altentreptow beschlossen.

Im § 3 dieser Satzung ist festgelegt, dass der Abbruch von baulichen Anlagen im Sanierungs-gebiet grundsätzlich der Zustimmung durch die Stadtvertretung bedarf.

Das Wohngebäude Mauerstraße 32 aus dem Sondervermögen der Stadt ist in besonders schlechtem Zustand. Der lange Leerstand des Gebäudes und der Instandhaltungsstau führten zur stetigen Verschlechterung der Bausubstanz. Eine Sanierung ist mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich. Die langjährigen Privatisierungsversuche sind erfolglos geblieben.

Nunmehr besteht nur noch die Möglichkeit des Rückbaus verbunden mit dem Angebot an Interessenten die entstehende Baulücke im Rahmen der Initiative „Neues Wohnen in der Innenstadt“ mit einem Ersatzneubau zu schließen. Damit sich das Neubauvorhaben sensibel in die besondere Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist der städtebauliche Mehraufwand

im möglichen Umfang auszugleichen. Die eventuell vorübergehende Nutzung des Grund-stücks als Zwischenlösung, ist zwischen Rahmenplaner, BIG-STÄDTEBAU M-V GmbH und Stadtverwaltung abzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreter beschließen - auf der Grundlage des § 2 der Erhaltungssatzung für das Sanierungsgebiet der Altstadt Altentreptow- die Genehmigung zum Abbruch des o.g.

Gebäudes (Mauerstraße 32) zu erteilen. Wegen der besonderen Bedeutung der Erhaltung der geschlossenen Straßenrandbebauung in diesem wichtigen Stadtraum ist die entstehende Baulücke möglichst zeitnah zu schließen.

Grundlage für eine Zwischennutzung bis zum Verkauf und der Wiederbebauung ist die Abstimmung zwischen den in der Sach- und Rechtslage genannten Partnern.(Rahmenplaner, BIG-STÄDTEBAU M-V GmbH, Stadt Altentreptow)

 

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Anlagen

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