Beschlussvorlage - 01/103/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Beschluss-Nr. 29/307/93 hat die Stadtvertretung am 13.05.1993 die Erhaltungssatzung für  das Sanierungsgebiet Altstadt Altentreptow beschlossen.

Im § 3 dieser Satzung ist festgelegt, dass der Abbruch von baulichen Anlagen im Sanierungs-gebiet grundsätzlich der Zustimmung durch die Stadtvertretung bedarf.

Bei der Untersuchung des Wohngebäudes Mittelstraße 7 durch den Architekten Herrn Held wurden umfangreiche Baumängel, insbesondere Schwammbefall festgestellt.

Das Hausgrundstück besteht aus zwei Gebäudeabschnitten. Ein Teil des Gebäudes steht in der

Tollensestraße mit dem Giebel nach Süden (Richtung Marktplatz), der andere Gebäudeteil befindet sich in der Mittelstraße. Da die Gebäudeteile nicht höhengleich aneinandergebaut sind, gibt es Absätze zwischen den Fußböden der einzelnen Zimmer.

Der Teil in der Mittelstraße ist marode und besonders stark vom Hausschwamm befallen. Darum haben der Architekt, die Rahmenplanerin und der Holzschutzgutachter vorgeschlagen, den Gebäudeteil in der Mittelstraße abzubrechen und das größere massive Eckgebäude zu erhalten. In diesem Gebäude soll im erforderlichen Umfang die Durchführung der Schwamm-sanierung erfolgen.

Danach ist das Gebäudegrundstück erneut zum Verkauf anzubieten. Durch den Abbruch wird der Hofteil des Grundstücks von der Mittelstraße aus erschlossen. Als Eckgrundstück ist seine Erhaltung von großer Bedeutung für das Stadtbild.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt –auf der Grundlage des § 2 der Erhaltungssatzung für das Sanierungsgebiet der Altstadt Altentreptow –die Genehmigung für den Teilabbruch des Gebäudes Mittelstraße 7 zu erteilen.

Durch Pflanzung bzw. Errichtung von kleinen Mauern/Gabionen ist die räumliche Fassung als geschlossene Straßenrandbebauung unbedingt zu sichern. Die Schaffung einer Zufahrts-möglichkeit von der Mittelstraße ist zulässig.

 

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Anlagen

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