Beschlussvorlage - 01/101/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Beschluss-Nr. 29/307/93 hat die Stadtvertretung am 13.05.1993 die Erhaltungssatzung für  das Sanierungsgebiet Altstadt Altentreptow beschlossen.

Im § 3 dieser Satzung ist festgelegt, dass der Abbruch von baulichen Anlagen im Sanierungs-gebiet grundsätzlich der Zustimmung durch die Stadtvertretung bedarf.

In Vorbereitung der Blockbereichsplanung für die Hospitalstraße, hatten die Stadt und der Sanierungsträger den baulichen Zustand der Hospitalstraße 3 auch nach Hinweis des Ver-walters, untersuchen lassen. Der lange Leerstand des Gebäudes und der Instandhaltungsstau führten zur stetigen Verschlechterung der Bausubstanz. Eine Sanierung ist mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich. Auch die mehrfache Ausschreibung zum Angebotspreis, brachte kein Ergebnis. Nun mehr hat die Rahmenplanerin vorgeschlagen, das Gebäude abzubrechen und die entstehende Baulücke einzeln zu bebauen bzw. das Grundstück

neu zu ordnen. Damit soll auch die negative Ausstrahlung, die von diesem ruinösen Gebäude

ausgeht aufgehoben werden.

Mit der Beschlussfassung vom 23.03.2011 über das Blockbereichskonzept Hospitalstraße hat die Stadtvertretersitzung entschieden, den Abbruch des Gebäudes vorzubereiten.

Für die Nutzung des Grundstückes waren als gleichrangige Möglichkeiten eine Wiederbe-

bauung oder eine Neuordnung vorgesehen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt –auf der Grundlage des § 2 der Erhaltungssatzung für das Sanierungsgebiet der Altstadt Altentreptow– die Genehmigung zum Abbruch des Gebäudes Hospitalstraße 3 zu erteilen.

Die Wiederherstellung der räumlichen Fassung als geschlossene Straßenrandbebauung ist unbedingt zu sichern.

Wenn das nicht durch einen Neubau möglich ist, soll dieser Effekt auch mit Pflanzung bzw. Errichtung von kleinen Mauern/Gabionen erreicht werden. Die Verwaltung wird beauftragt,

Entscheidungen zu treffen, die die Umsetzung sichern.

 

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Anlagen

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