Beschlussvorlage - 03/030/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Datum vom 19.02.2011 wählte die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bartow Kamerad Leif-Dario Budé zum stellvertretenden Wehrführer.

 

Dieser Wahl muss gem. § 12 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und der Technischen Hilfeleistungen für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) durch die Gemeindevertretung zugestimmt werden.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V ist der Wehrführer und sein Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bartow stimmt der Wahl der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bartow vom 19.02.2011 zu.

 

Kamerad Leif-Dario Budé wird in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

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