Beschlussvorlage - 03/029/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 43 Abs.2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 08.06.2004 ist der Haushalt der Gemeinde in jedem Haushaltsjahr auszugleichen. Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, hat die Gemeindevertretung ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen.

Die Haushaltssatzung 2011 der Gemeinde Bartow weist einen Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt aus. Gemäß § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung M-V hat der Haushaltsausgleich unverzüglich, spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu erfolgen.

Der Finanzausschuss der Gemeinde hat sich in seiner Beratung am 15.02.11 mit dem Haushaltsplan 2011 befasst und den Fehlbetrag festgestellt. Von den Ausschussmitgliedern wurde die Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes gefordert.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2011 bis 2013

 

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Anlagen

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