Beschlussvorlage - 03/028/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Bartow für das Haushaltsjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Ostwald
- Einreicher:
- Furth, Birgit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Bartow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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04.04.2011
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 47 der Kommunalverfassung M-V vom 08.06.2004 hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist für die Haushaltsführung verbindlich, § 46 (3) der Kommunalverfassung M-V.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Der Finanzausschuss der Gemeinde hat in seiner Beratung am 15.02.2011 den Haushaltsplan geprüft und diskutiert. Die Ausschussmitglieder empfehlen den Gemeindevertretern der vorliegenden Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 385.500 EUR
und Ausgaben in Höhe von 426.300 EUR
Differenz 40.800 EUR
- im Vermögenshaushalt Einnahmen in Höhe von 73.700 EUR
und Ausgaben in Höhe von 73.700 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 38.000 EUR
Als Hebesatz werden beschlossen: Grundsteuer A 249 v.H.
Grundsteuer B 347 v.H.
Gewerbesteuer 300 v.H.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,7 kB
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