Beschlussvorlage - 03/028/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 47 der Kommunalverfassung M-V vom 08.06.2004 hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist für die Haushaltsführung verbindlich, § 46 (3) der Kommunalverfassung M-V.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

Der Finanzausschuss der Gemeinde hat in seiner Beratung am 15.02.2011 den Haushaltsplan geprüft und diskutiert. Die Ausschussmitglieder empfehlen den Gemeindevertretern der vorliegenden Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan zuzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von                     385.500 EUR

                              und   Ausgaben in Höhe von                        426.300 EUR

                                                                             Differenz          40.800 EUR

 

-          im Vermögenshaushalt Einnahmen in Höhe von                         73.700 EUR 

                               und Ausgaben in Höhe von                           73.700 EUR 

 

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt                                            38.000 EUR

 

Als Hebesatz werden beschlossen:     Grundsteuer A               249 v.H.

                                                             Grundsteuer B              347 v.H.

                                                             Gewerbesteuer              300 v.H.

 

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Anlagen

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