Beschlussvorlage - 03/027/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Jahresrechnung der Gemeinde Bartow für 2010 wurde gemäß § 61 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08.06.2004 aufgestellt. Sie schließt mit bereinigten Solleinnahmen von 916.368,46 € und bereinigten Sollausgaben von 916.368,46 €. In den bereinigten Solleinnahmen ist eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage der Gemeinde in Höhe von 18.597,47 € und eine Entnahme aus der Sonderrücklage für Haushaltskonsolidierung in Höhe von 39.072,82 € enthalten.

Der Finanzausschuss der Gemeinde hat in seiner Beratung am 15.02.2011 die Jahresrechnung  diskutiert. Die Ausschussmitglieder empfehlen den Gemeindevertretern den Bürgermeister für die Haushaltsführung 2010 zu entlasten.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsführung 2010

 

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