Beschlussvorlage - 03/026/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Bartow ist entsprechend der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08.06.2004 § 61 (2) aufgestellt. Sie ist nach § 61 (3) von der Gemeindevertretung zu beschließen.

Der Finanzausschuss der Gemeinde hat in seiner Beratung am 15.02.2011 die Jahresrechnung  diskutiert. Die Finanzausschussmitglieder empfehlen den Gemeindevertretern der Jahresrechnung zuzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Jahresrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2010 mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben.

 

Soll-Abschlussergebnis für das Haushaltsjahr 2010

 

1.       Im Verwaltungshaushalt

                   Einnahmen            437.235,05 €

                   Ausgaben              437.235,05 €

 

2.       Im Vermögenshaushalt

                   Einnahmen            479.133,41 €

                   Ausgaben              479.133,41 €

 

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