Beschlussvorlage - 01/098/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Furth, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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02.03.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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23.03.2011
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 47 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 08. Juni 2004 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist für die Haushaltsführung verbindlich (§ 46 (3) der KV M-V).
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 10.368.200 Ausgaben in Höhe von 10.368.200
- im Vermögenshaushalt Einnahmen in Höhe von 3.261.500 Ausgaben in Höhe von 3.261.500
festgesetzt.
Das Kreditvolumen umfasst einen Betrag von 669.600 davon für Zwecke der Umschuldung 669.600
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 240 v.H. Grundsteuer B 300 v.H. Gewerbesteuer 300 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.036.800
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 52 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 08. Juni 2004 erteilen kann, beträgt 2.500 im Einzelfall.
Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
