Beschlussvorlage - 01/099/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Stadt Altentreptow werden in jedem Haushaltsjahr die Kosten der Kernverwaltung gemäß Fusionsvertrag vom Amt Treptower Tollensewinkel, entsprechend der Haushaltsplanung, erstattet. Die genaue Abrechnung erfolgt dann im folgenden Jahr entsprechend dem tatsächlichen Ist aus der Jahresrechnung. Im Haushaltsjahr 2009 erhielt die Stadt 2.643.700 € und hat tatsächlich 2.478.718,96 € benötigt. Die Differenz in Höhe von 164.981,04 € war somit im Haushaltsjahr 2010 dem Amt zu erstatten.

Die Ausgabe wurde bei der Haushaltsstelle 9000.6720 angeordnet.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe kann durch überplanmäßige Einnahmen bei der HHST 9000.0030 (Gewerbesteuereinnahmen) erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt nachträglich die außerplanmäßige Ausgabe bei der HHST

9000.6720 für das Haushaltsjahr 2010.

 

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Anlagen

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