Beschlussvorlage - 01/095/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum Planentwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung sowie zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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16.02.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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23.03.2011
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Erforderlichkeit zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow wird durch die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:
Die Aufstellung der 4. Änderung des o.a. Bauleitplanes ist die Voraussetzung, um im so genannten Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB den Bebauungsplan Nr. 13 Bioenergieanlage Altentreptow Am Brüggenbruch aufzustellen und nach Rechtskraft das geplante Vorhaben zur Erzeugung regenerativer Energien an diesem Standort realisieren zu können und ist in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung ausführlich erläutert.
Am 25.01.2011 wurde dazu eine öffentliche Bürgerversammlung (frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB) durchgeführt. Das Protokoll ist Bestandteil der Verfahrensakten. Am 07.01.2011 wurden die Planunterlagen des Vorentwurfes den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zugesandt, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird und um Stellungnahme bis zum 11.02.2011 gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag sind Bestandteil der Planakten.
Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der die öffentliche Auslegung der Planunterlagen mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB ermöglicht und erfordert.
Hinweis:
Die gegenüber dem Vorentwurf geänderten Textteile wurden farbig (blau) hervorgehoben.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung:
a) die Billigung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründungen in den vorliegenden Fassungen.
b) die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
c) Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Altentreptow zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit
verfügbar: Regionales Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte, Entwurf
zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte,
Umweltbericht und Stellungnahmen der Fachbehörden
Anlagen
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