Beschlussvorlage - 01/091/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Fortschreibung des Konzeptes zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Bereiches Oberbaustraße/ Kirchengasse/Mühlenstraße/Hospitalstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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16.02.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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23.03.2011
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Bereits im Rahmenplan und seiner 1. Fortschreibung vom Januar 2002 ist das Quartier Hospitalstraße, Stadtausfahrt von Altentreptow in Richtung L 35, als Sanierungsschwerpunkt dargestellt. Ein Konzept für den Bereich Oberbaustraße, Kirchengasse, Mühlenstraße und Hospitalstraße wurde bereits 1994 erarbeitet.
Während das Quartier Oberbaustraße, Kirchengasse, Mühlenstraße erheblich weiterentwickelt werden konnte bzw. aktuell saniert wird hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass dieser Stadtraum ohne äußeren Anschub kein eigenes Entwicklungspotenzial hat. Das inner-städtische Quartier Hospitalstraße ist durch erhebliche städtebauliche Missstände und Konfliktpotenziale geprägt.
Hervorzuheben sind im negativen Sinne:
- ein hoher Anteil von über 70% an leer stehenden Gebäuden mit schlechtem baulichen Zustand
- überwiegend kleine, schlecht zugeschnittene Grundstücke ohne verkehrliche Anbindung
- Beeinträchtigung der Grundstücke durch Emissionen des Straßenverkehrs
Weitere Details können dem anliegend beigefügten Blockkonzept Hospitalstraße entnommen werden.
Um dieser Bestandssituation unter Berücksichtigung der städtebaulichen Missstände entgegenzuwirken, war die Planung fortzuschreiben. Unter anderem auch weil das Konzept von 1994 nur die Südseite der Hospitalstraße erfasste. Damit die Konzeption in konkreten Sanierungszielen auch umsetzbar ist, wurde im Jahre 2010 ein Auftrag an das Büro A&S GmbH Neubrandenburg zur Fortschreibung des Blockkonzeptes ausgelöst. Im Ergebnis der Untersuchung schlägt die Rahmenplanerin zwei wichtige Wege vor:
- die Grundstücksneuordnung Wo sie erforderlich und sinnvoll ist
- gestalterische Maßnahmen, um die Attraktivität der Wohngrundstücke zu erhöhen
Dafür hat die Architektin für die mögliche Umsetzung 3 Szenarien vorgeschlagen. Sie sollen gleichwertige Grundlage für die Arbeit der Verwaltung und des Sanierungsträgers bei der
Vorbereitung und Durchführung sein.
Durch gezielten Rückbau und Zuordnung der entstehenden Freiflächen, sollen sich die Chancen zur Privatisierung weiter erhöhen.
Während der Bauausschusssitzung am 10.11.2010 wurde das Blockkonzept Hospitalstraße durch die Rahmenplanerin umfassend vorgestellt und beraten. Den Sanierungszielen wurde zugestimmt und die Empfehlung ausgesprochen, sie als Grundlage der weiteren Arbeit durch die Stadtvertretung beschließen zu lassen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertreter beschließen das Blockkonzept Hospitalstraße in der anliegend beigefügten
Fassung. Damit wird gleichzeitig der Rahmenplan in seiner Fassung vom 9.12.2009
(Beschluss der Stadtvertretung 01/025/2009) für diesen Stadtraum fortgeschrieben, ebenso
die Bereichsplanung von Dezember 1994
- Als Selbstbindungsplan der Stadt Altentreptow, ist er von allen Organen der Gemeinde zu
berücksichtigen.
- Alle 3 Szenarien zur Umsetzung des Konzeptes sollen gleichwertig bei den planerischen
Entscheidungen Berücksichtigung finden.
- Die Stadtvertretung stimmt zu, dass als erste Ordnungsmaßnahme die Rückbaumöglich-
keiten für die Hospitalstraße 3 und 6 untersucht wird. Die Verwaltung wird beauftragt den
Abbruch gemeinsam mit dem Sanierungsträger vorzubereiten und gegebenenfalls durch-
zuführen. Die Gebäude sind keine Einzeldenkmale.
Als Aufgabe der Verwaltungsarbeit sind die Festsetzungen aus dem Blockbereichskonzept sowohl bei der sanierungsrechtlichen Genehmigung, bei der Städtebauförderung und bei der Abschlusseinschätzung über das Erreichen des Sanierungszieles umzusetzen.
Die Finanzierung der Ordnungsmaßnahmen erfolgt aus bereitstehenden Städtebauförder-mitteln. Sofern es sich um private Grundstücke handelt unter Beteiligung der Eigentümer in Höhe von pauschal 70%.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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409 kB
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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19,3 MB
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