Beschlussvorlage - 39/039/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Furth, Birgit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Groß Teetzleben
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Groß Teetzleben
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.02.2011
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
08. Juni 2004 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist für die Haushaltsführung verbindlich (§46 (3) der KV M-V).
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10.02.2011 über den Haushalt beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung der Beschlussvorlage zu zustimmen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 683.100 Ausgaben in Höhe von 683.100
- im Vermögenshaushalt Einnahmen in Höhe von 135.200 Ausgaben in Höhe von 135.200
- der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 68.300 festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 300 v.H.
Gewerbesteuer 300 v.H.
