Beschlussvorlage - 01/096/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfs Nr. 13 " Bioenergieanlage Altentreptow - Am Brüggenbruch" sowie zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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16.02.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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23.03.2011
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Erforderlichkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 Bioenergieanlage Altentreptow - Am Brüggenbruch der Stadt Altentreptow wird durch die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:
Die Aufstellung des o.a. Bauleitplanes ist erforderlich, um die weitere städtebauliche Entwicklung der Stadt Altentreptow im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich für das geplante Vorhaben zur Erzeugung regenerativer Energien nach den Vorgaben des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu sichern und ist in der Begründung zum Bebauungsplan ausführlich erläutert.
Am 25.01.2011 wurde dazu eine öffentliche Bürgerversammlung (frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB) durchgeführt. Das Protokoll ist Bestandteil der Verfahrensakten. Am 07.01.2011 wurden die Planunterlagen des Vorentwurfes den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zugesandt, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird und um Stellungnahme bis zum 11.02.2011 gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag sind Bestandteil der Planakten.
Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs im vorliegenden Planentwurf zur Anbindung des Plangebietes an das öffentliche Straßenverkehrsnetz im Geltungsbereich des südwestlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet B 96 erfolgte, um den Ganzkower Weg nicht zusätzlich mit dem standortbezogenen Quell- und Zielverkehr der geplanten Bioenergieanlage zu belasten und ist in der Planbegründung ausführlich erläutert.
Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der die öffentliche Auslegung der Planunterlagen mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB ermöglicht und erfordert.
Hinweis:
Die gegenüber dem Vorentwurf geänderten Textteile wurden farbig (blau) hervorgehoben.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung:
a) die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 13 Bioenergieanlage Altentreptow - Am Brüggenbruch zur Anbindung des Plangebietes an das öffentliche Straßenverkehrsnetz im Geltungsbereich des südwestlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet B 96
b) die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 Bioenergieanlage Altentreptow - Am Brüggenbruch der Stadt Altentreptow im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründungen in den vorliegenden Fassungen
c) die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 Bioenergieanlage Altentreptow - Am Brüggenbruch der Stadt Altentreptow sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
d) Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Altentreptow zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit
verfügbar: Regionales Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte, Entwurf
zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte,
Umweltbericht, Grünordnungsplan, Immissionsprognosen (Lärm/Geruch) und
Stellungnahmen der Fachbehörden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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